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Gefahrenabwehr im Bevölkerungsschutz

Die DLRG wirkt in der Bundesrepublik Deutschland im Zivil- und Katastrophenschutz mit.

Bereits früh nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland erkannten viele Kommunen, dass sie sich bei der Abwehr von Katastrophen auf die Hilfe der DLRG verlassen können.

Die Wasserrettung ist im Katastrophenschutz unsere Kernaufgabe. Hier verfügt die DLRG in besonderm Maße über ausgebildetes Personal und Material. Die Ausstattung der Einheiten und Teileinheiten ist an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Der Einsatz erfolgt immer in Abstimmung mit den jeweiligen zuständigen Kommunen. In vielen Städten und Landkreisen sind unsere Einsatzkräfte über die jeweiligen Feuerwehr- und Rettungsleitstelle zu alarmieren. Hierdurch ist ein koordinierter Einsatz zusammen mit Feuerwehr, Technischen Hilfswerk, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Landrettungsdiensten erst möglich. 

Daneben wirkt die DLRG nach kommunalen Anforderungen auch in den weiteren Aufgaben des Katastrophenschutzes mit. In den 80er Jahren hat das damalige Bundesamt für Zivilschutz die DLRG als mitwirkende Organisation im Zivilschutz formal anerkannt. Die Eignung der DLRG zur Mitwirkung im Bevölkerungsschutz wurde dann auch vom Deutschen Bundestag bestätigt und im Zivilschutzneuordnungsgesetz gesetzlich normiert.

Stärke und Ausstattung von Wasserrettungseinheiten

Aufgrund der pluralen Katastrophenschutzsysteme der Länder ist eine Einheitlichkeit nicht gewährleistet. Das bedeutet, dass sich die Stärke und Ausstattung der DLRG Einheiten aus den verschiedenen Bundesländern unterscheidet.

Im Katastrophenschutz kommen insbesondere Wasserrettungseinheiten zum Einsatz: Die DLRG stellt als taktische Einheit im Einsatzdienst, für Großschadensfälle und im Katastrophenschutz selbständig einsetzbare Wasserrettungsgruppen (WRG) zusammen. Diese enthalten die Komponenten Boot und Einsatztauchen und werden unter einheitlicher Führung zu Wasserrettungszügen (WRZ) zusammengefasst. Ergänzend kommen Fachgruppen (z. B. Technik, Logistik, Sanität, Strömungsrettung, Betreuung, Verpflegung, Umweltgefahren  etc.) zum Einsatz. Die Umsetzung erfolgt gemäß den Rahmenvorgaben in den jeweiligen Bundesländern.

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